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Jokertage

Grundsätzlich gilt für alle Kinder die Schulpflicht, Urlaube sind Ausnahmefälle. Mit den Jokertagen erhalten die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, voraussehbare und geplante Urlaubstage unbürokratisch und selbständig zu organisieren. Es ist hingegen nicht möglich, kurzfristige, spontane oder wetterabhängige Urlaubstage (z.B. für Baden oder Skifahren etc.) zu beziehen.

 

 

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